Erbbaurechte

Das Erbbaurecht ist ein veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Der Erbbauberechtigte wird für die Dauer der Vertragslaufzeit Eigentümer des Gebäudes, aber nicht Eigentümer des Grundstücks. Der Erbbauberechtigte zahlt keinen Kaufpreis für das Grundstück, sondern einen jährlichen Erbbauzins für die Dauer seiner Nutzung.

Eine Vielzahl von Flächen aus dem Grundbesitz der Stiftung ist an Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Träger von sozialen Einrichtungen und gewerblichen Unternehmen im Erbbaurecht überlassen.

Bei den ca. 1.400 Einzelerbbaurechtsverträgen überwiegt die Zahl der Wohnerbbaurechte. Die Zahl wächst durch Teilung alter Erbbaurechte (z. B. Aufteilung eines Mehrfamilienwohnhauses in Eigen­tumswohnungen) und durch das Hinzukommen neuer Verträge – in den letzten Jahren vor allem im Neubaugebiet Frankfurt am Main – Riedberg.

Das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks.