Förderverein Ombudsstellen Hessen e.V.

Seit dem 10.06.2021 sind Ombudsstellen durch den neuen §91 SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Die Stiftung Waisenhaus ist förderndes Mitglied des Fördervereins Ombudsstellen Hessen e.V.

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet unabhängige Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Wenn Sie Beschwerden über die Arbeit in einer unserer Einrichtungen oder in der Stiftung Waisenhaus haben sollten, können Sie sich entweder direkt mit uns oder über folgenden Link an die Ombudsstelle Hessen wenden.

http://www.ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de/mitmachen/der-verein/

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